302022Jun

Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub – jetzt die Kurzzeitpflege nutzen.

Die Urlaubszeit naht und für viele pflegende Angehörige stellt sich die Frage: „Darf ich auch mal wieder in den Urlaub fahren?“. Sie leisten Tag für Tag Erstaunliches für die Menschen, die ihnen am Herzen liegen. Das ist beachtlich! Umso wichtiger ist es, dass auch pflegende Angehörige ihre Batterien wiederaufladen, um weiterhin leistungsbereit zu bleiben. Den Menschen, für den man Tag für Tag mit vollem Einsatz sorgt in „fremde“ Hände zu geben, fällt vielen Angehörigen dennoch schwer. In Gesprächen mit ihnen erfahren wir oft von Schuldgefühlen oder gar Angst, sich auch mal aus der Pflege zurückzuziehen und sich eine Pause zu gönnen. Auch wenn diese Gefühle so wie alle Gefühle ihre legitime Darseinsberechtigung haben, sind sie dennoch hinderlich oder gar gefährlich für das Wohlbefinden aller Beteiligten, denn auch einer helfenden Person muss Fürsorge zukommen. Es ist unmöglich, einem anderen Menschen etwas zu schenken, das man selbst vielleicht kaum noch hat, weil man zwischen Alltag, eigener Familie und Pflege kaum Zeit für sich selbst findet. Ohne adäquate Selbstfürsorge, wie beispielsweise den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen oder eine zeitlich begrenzte Urlaubspause, in denen der pflegende Mensch durchatmen und auftanken kann, ist die Kraft grade in fordernden Zeiten irgendwann aufgebraucht. Ein „schlechtes Gewissen“ auch einmal wieder in den Urlaub zu fahren, brauchen pflegende Angehörige deswegen wirklich nicht zu haben. Im Gegenteil: nur wer selbst erholt, gut gelaunt und in seiner Kraft steht, kann eine Kraftquelle für andere Menschen sein. Auch der pflegebedürftige Mensch wird gut betreut, kann nach Bedarf Gespräche führen und wird bestens umsorgt. Meist ist das Programm in den spezialisierten Einrichtungen vielfältig und reichen von Musiktherapie bis Spielenachmittag oder Spazierengehen. Im Lahn-Dill Kreis hat unser Pflegedienst bereits mit vielen Einrichtungen gute Erfahrungen gemacht, gerne können Sie sich hier an uns wenden, um den Kontakt herzustellen.

Für die Kurzzeitpflege stehen dem pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 bereits 125 Euro pro Monat als Unterstützung und ab Pflegegrad 2 sogar 1774 Euro pro Jahr zu! Es ist außerdem ab Pflegegrad 2 möglich, einen nicht verbrauchten Leistungsbetrag der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung zu nutzen. Dadurch kann sich der Leistungsanspruch sogar auf 3386 Euro erhöhen. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weiterbezahlt.

Denken Sie immer daran: Wir können anderen keine Fürsorge schenken, wenn wir uns selbst keine Fürsorge zukommen lassen. Halten Sie sich gesund, seelisch stabil und gönnen Sie sich Selbstfürsorge und Ihrem Angehörigen eine schöne Auszeit unter netten Menschen in besten professionellen „fremden“ Händen. Es wird Ihnen gut tun und steht Ihnen zu!

Ihr Team der Hauskrankenpflege Lahn-Dill