Beratung – Homepage Hauskrankenpflege Lahn-Dill
Benötigen Sie Pflege, Hauswirtschaft oder medizinische Versorgung? Kontaktieren Sie uns .

Beratung

Selbstständigkeitsmeter

Nutzen Sie gerne kostenlos unser Selbstständigkeitsmeter, der Sie unterstützt den möglichen Pflegebedarf grob zu ermitteln.
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Schulungen und Überleitungspflege

Wir bieten für Sie darüber hinaus individuelle Schulungen zu Hause, allgemeine und spezielle Pflegekurse sowie Überleitungspflege an.
In diesen Schulungen lernen Sie zu Hause, wie Sie bestimmte Pflegesituationen meistern, die Handhabung von Hilfsmitteln, die Leistungen der Pflegeversicherung. Die Inhalte der Schulungen werden an Ihren persönlichen Bedarf angepasst.
Wir bieten mehrmals im Jahr über unseren Demenzdienst für Sie kostenlose Spezialkurse an, in denen Fertigkeiten für den speziellen Umgang mit Demenz vermittelt werden. Anmeldungen werden unter: 06449/719504 entgegen genommen. Unsere Schulungen finden in Edingen statt. Wenn neue Termine stattfinden, können Sie diese unserem Kalender entnehmen und die Termine werden publiziert.
Bei der Überleitungspflege bereiten wir die Angehörigen von Patienten, die pflegebedürftig aus dem Krankenhaus kommen, auf die Pflegesituation vor, um die Pflege im häuslichen Bereich sicherzustellen. Diese Leistungen sind nicht an die Inanspruchnahme einer Sach- oder Kombileistung (z.B. Pflegedienst) geknüpft, sondern auch für Geldleistungsempfänger (privat Pflegende) vorgesehen.

Believe.
Consolation.
Reality.

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Falls Sie noch Fragen haben oder einen Termin absprechen möchten, können Sie mit uns gerne Kontakt aufnehmen.Zusätzlich stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Seite, wenn Sie zum Beispiel Unterstützung in folgenden Bereichen benötigen:
Essen auf Rädern
Hausnotruf
Betreuung und Hauswirtschaft
Einstufung in die Pflegeversicherung
Kostenübernahmen durch Krankenkassen
Kostenübernahme durch Sozialamt
Behördengänge
Hilfe bei der Vermittlung von Alten- und Pflegeheimplätzen, Kurzzeitpflege
Klienten, welche durch Angehörige gepflegt werden, müssen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) § 37, 3 in Abständen von 1/2 oder 1/4 Jahr ein Pflegeberatungsgespräch nachweisen. Unser Personal kann dieses Beratungsgespräch mit Ihnen durchführen und den nötigen Nachweis ausstellen. Die Beratungskosten sind über die Pflegekasse gedeckt und müssen nicht selbst bezahlt werden.

Zur Terminvereinbarung können Sie gerne unser Online-Tool nutzen und sich von uns nach Wunsch kontaktieren lassen!

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