212016Nov

Das neue Pflegestärkungsgesetz

Zum 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Dieses bringt viele Neuerungen mit sich. Pflegedienstleitung Bettina Lebershausen hält dazu am 23.11. um 18:30 Uhr einen Vortrag im Evangelischen Gemeindehaus in Sinn-Edingen. Sie sind herzlich eingeladen!

Umstellung auf Pflegegrade

Das PSG II wird den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zum 01. Januar 2017 einführen. Ab dann gibt es anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Entscheidend ist nicht der individuelle Bedarf, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und von Fähigkeiten.

Alle bis Ende 2016 eingestuften Pflegebedürftigen werden automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten einen einfachen Stufensprung (von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 usw.) und Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3 usw.).

Pflegestufe / Pflegesachleistung 2016 Pflegegrad / Pflegesachleistung ab 2017 Unterschied Pflegestufe / Pflegegrad
Pflegestufe 1: 468 Euro Pflegegrad 2: 689 Euro Erhöhung um 221 Euro
Pflegestufe 2: 1.144 Euro Pflegegrad 3: 1.298 Euro Erhöhung um 154 Euro
Pflegestufe 3: 1.612 Euro Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Härtefall mit Pflegestufe 3: 1.995 Euro Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Wichtig bei Patienten die von uns die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen z.B. für Hauswirtschaft oder Betreuung in Anspruch nehmen: Ab Januar sind dies keine 104 oder 208 Euro mehr sondern generell 125 Euro. Ab sofort bieten wir Ihnen über die Entlastungsleistung auch Musiktherapie und Hundegestützte Therapie an.

Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Hilfe brauchen oder Infomaterial benötigen!